Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Arbeitsgebiete und Aufgaben


Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sind qualifiziert in öffentlichen und privaten Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen(Ausbilderkompetenz).

 

Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

 

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Allgemeine Grundlagen

Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden

Ausbildung am Arbeitsplatz

Förderung des Lernprozesses

Ausbildung in der Gruppe

Abschluss der Ausbildung

 

Grundlegende Qualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln

Betriebswirtschaftliches Handeln

Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

Zusammenarbeit im Betrieb

Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

 

Handlungsspezifische Qualifikationen

Handlungsbereich "Technik"

Handlungsbereich "Organisation"

Handlungsbereich "Führung und Personal"

 

Die beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23. Februar 2005 (BGBI. I S. 339) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.

 

Voraussetzungen

Zur Prüfung zum Geprüften Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice wird zugelassen, wer über einen Abschluss in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Kreislauf-, und Abfallwirtschaft oder Ver- und Entsorger sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt oder wer über einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügt oder vergleichbare Qualifikationen nachweist. Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten.